Wissenswertes von A bis Z


Zurück zur Übersicht

20.09.2023

A wie... AUSFALL

Auch Messgeräte der renommiertesten Hersteller können ausfallen. Ob elektronischer Heizkostenverteiler, Wärmemengenzähler oder digitaler Wasserzähler, alle mechanischen und elektronischen Baugruppen können während Ihrer vorbestimmen Laufzeit ein Defekt aufweisen.
Sobald ein Defekt erkannt wurde, stets unmittelbar den Vermieter oder uns als zuständige Messdienst-Firma darüber informieren. Wir leiten zügig den Austausch Ihres Messgerätes ein.
Doch was ist, wenn ich es nicht mitbekomme und das Messgerät längere Zeit schon ausgefallen ist, muss ich dann den nicht erfassten Verbrauch nicht zahlen?

Aus Sicht des Mieters wäre dies ein schöner Gedanke, jedoch ist auch dieser Fall klar geregelt.
Die Heizkostenverordnung besagt hierzu, dass ein Ausfall eines Messgerätes auch vorkommen darf. Ist dies der Fall, wird auf Basis einer Schätzung bzw. Vergleichswerte eine Verbrauchserfassung berechnet. Dies kann bei einem bereits längeren Mietverhältnis bspw. der Durchschnittsverbrauch der letzten 3 Jahre erfolgen.

Auszug HKVO §9a Abs 1
(1) Kann der anteilige Wärme- oder Warmwasserverbrauch von Nutzern für einen Abrechnungszeitraum wegen Geräteausfalls oder aus anderen zwingenden Gründen nicht ordnungsgemäß erfasst werden, ist er vom Gebäudeeigentümer auf der Grundlage des Verbrauchs der betroffenen Räume in vergleichbaren Zeiträumen oder des Verbrauchs vergleichbarer anderer Räume im jeweiligen Abrechnungszeitraum oder des Durchschnittsverbrauchs des Gebäudes oder der Nutzergruppe zu ermitteln. Der so ermittelte anteilige Verbrauch ist bei der Kostenverteilung anstelle des erfassten Verbrauchs zu Grunde zu legen.



Tipps für Sie:
Sobald Sie in die neue Heizperiode starten und die Thermostate Ihrer Heizkörper das erste Mal aufdrehen, werfen Sie doch ein Blick auf die Heizkostenverteiler. Ist auf der digitalen Anzeige nichts ablesbar, liegt mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Defekt vor.
Gleiches gilt für digitale Wärmemengen-/ und Wasserzähler. Bei der Gelegenheit ist es ebenso Ratsam zu prüfen, ob die Absperrungen noch gangbar sind und auch korrekt schließen.
Gerade in den kalkhaltigen Regionen setzen sich diese oftmals und zügig zu. Daher ist 1-2 Mal im Jahr eine Prüfung gut investierte Zeit. Schließlich ist im Fall der Fälle eine funktionierende Absperrung Retter eines größeren Wasserschadens und den braucht nun wirklich Niemand.

Starten Sie gut in die neue Heizperiode mit einen sonnigen und farbenfrohen Herbst.
Ihr Team der AMD.



Zurück zur Übersicht




 
 
E-Mail
Anruf
Infos