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30.06.2023

Abschaffung des Nebenkostenprivileg für Kabel-TV-Anschluss ab dem 01.07.2024

Am 01. Juli 2024 fällt das sogenannte Nebenkostenprivileg für Kabel-TV weg. Dieses Privileg bezeichnet die Umlagefähigkeit der Kabelanschlussgebühren in der Betriebskostenabrechnung. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet §2 Nr. 15 der Betriebskostenverordnung (BetrKV).

Durch die Überarbeitung des Telekommunikationsgesetztes (TKG) am 01.12.21 wurde in Rahmen der Novellierung das Nebenkostenprivileg gestrichen. Es gilt eine Übergangsfrist bis Ende Juni 2024.
Ab dem 01.07.24 ist demnach die Umlage der Kosten für Kabel-TV nicht mehr statthaft. Mieter haben demnach die Wahlfreiheit zu anderen Technologien wie IPTV, Streaming, DVBT-T2, SAT-Empfang zu wechseln sowie die Möglichkeit eigene KABEL-TV Verträge abzuschließen.

Warum fällt das Nebenkostenprivileg weg?
Das gute alte Kabelfernsehn, welches vor ca. 40 Jahren eingeführt wurde ist für viele Nutzer nicht mehr zeitgemäß. Vor allem jüngere Mieter nutzen Streamingdienste, IPTV oder Pay-TV. Bislang konnten Mieter neben dem Kabelanschluss Alternativen selbst beauftragen. Der nicht genutzte Kabelanschluss wurde dennoch in den Nebenkosten umgelegt, der Mieter zahlt für sein TV ggf. doppelt.

Kann ich jetzt gar kein Kabel-TV mehr schauen?
Keine Sorge! Wenn Sie weiterhin Kabel-TV nutzen möchten, lassen Sie sich von Ihren Anbieter beraten und vergleichen weitere Angebote am Markt.

Aber Vorsicht! Die Verbraucherzentralen warnt vor sogenannten "Medienberater", welche an der Haustür oder am Telefon meist unnötige Verträge abschließen wollen.



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